Kiesabbaugebiet Grosszelg / Beschwerde vor Verwaltungsgericht abgelehnt und rechtskräftig

Wie in der Kommentarspalte der Birmenstorfer Rundschau vom 17. Mai 2023 zu lesen war, gingen beim Kanton zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Urnenabstimmung zur Teilrevision Kulturlandplan ein. In den Gemeindenachrichten vom 21. November 2023 wurde mitgeteilt, dass die beiden Beschwerden abgewiesen und eine der beiden Entscheide ans Verwaltungsgericht zur Beurteilung weitergezogen wurde. Wir haben Sie in den Gemeindenachrichten vom 29. April 2024 darüber informiert, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ebenfalls abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid gestützt hat. Der Entscheid ist mit unbenutzter Beschwerdefrist nun ebenfalls in Rechtskraft erwachsen und das Ja zur Referendumsabstimmung vom 12. März 2023 über die Teiländerung Nutzungsplanung Kulturlandplan «Materialabbaugebiet Grosszelg» ist somit zustande gekommen.

Wie geht es weiter?

Der Regierungsrat genehmigt allgemeine Nutzungspläne, respektive dessen Teiländerungen. Das entsprechende Genehmigungsverfahren wurde während des Verfahrens zur Abstimmungsbeschwerde sistiert und wird mit der Ablehnung von dieser nun fortgesetzt. Der darauffolgende Genehmigungsentscheid des Regierungsrats wird im kantonalen Amtsblatt publiziert und kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Bei rechtkräftiger Genehmigung der Teiländerung Kulturlandplan durch den Regierungsrat kann die Interessensgemeinschaft RMK Kies im Rahmen der teilgeänderten Nutzungsplanung Kulturland und der ergänzenden Bestimmung § 29 der BNO ein Baugesuch zum Kiesabbau einreichen. Das Baugesuch ist im Rahmen der Rechtsordnung zu prüfen und öffentlich zu publizieren. Erst nach rechtkräftiger Baubewilligung kann und darf Kies abgebaut werden.

Wir halten Sie über die vorgenannten Schritte auf dem Laufenden.

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