Hier sind die häufigsten Fragen und deren Beantwortung aufgeführt.
Die Fragen/Themen sind nach Abteilungen gegliedert. Wählen Sie eine Abteilung, erscheinen nur noch die Fragen und Antworten dieses Bereiches.
Die Antworten sind grossteils mit einem Link in den Download, den Online-Schalter oder mit dem Direkt-Mail an die zuständige Stelle verknüpft, damit das entsprechende Dokument, Reglement oder Formular heruntergeladen oder bestellt oder noch konkrete Fragen gestellt werden können.
Mit dem Alphabet ganz oben können Sie nach Unterlagen suchen, von denen Sie nicht die genaue Zugehörigkeit kennen. Wählen Sie einen Buchstaben, erscheinen alle Themen der Rubrik 'Was ist zu tun bei ...', die mit diesem Buchstaben beginnen.
Die Rubrik 'Was ist zu tun bei ...' ist noch im Aufbau. Sollten Sie eine allgemein wichtige Frage und deren Beantwortung vermissen, sind wir für eine kurze Mitteilung an den Webmaster dankbar.
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Weitere Infos über Birmenstorf von "Wikipedia" (ein Projekt zum Aufbau einer freien Enzyklopädie) sehen Sie auch hier.
Bis jetzt wurde diese Dienstleistung nicht speziell propagiert. Dem Aarg. Regierungsrat ist daran gelegen, dieses Angebot einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Heute bestehet im Kanton Aargau die unentgeltliche Abgabe von Waffen und Munition.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Nehmen Sie vor der Baugesuchseingabe mit der Bauverwaltung Kontakt auf und klären Sie die Anzahl der benötigten Plansätze und Formulare ab 056 201 40 65 oder mailen Sie für eine konkrete
Nehmen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst Kontakt auf, damit Notsituationen verhindert werden können. Der Sozialdienst beratet Sie und erstellt für Sie, falls erforderlich, ein Budget. Die Bemessung der Unterstützung richtet sich nach dem aargauischen Sozialhilferecht. Es gelten in der Regel die Ansätze der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Über die Gewährung von Sozialhilfe entscheidet der Gemeinderat.
Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis, den Arbeitsvertrag, die Kündigung, die Bankkonto-Karte und ev. den Ausländerausweis mit.
Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftliche Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Rechtliche Auskünfte erteilt das Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 10)
Auskunftszeiten (telefonisch): Mo 14-17.00 Uhr
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
Im Zweifelsfalle fragen Sie bei der Bauverwaltung an 056 201 40 65
Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind der Gemeindeschreiber und der Gemeindeammann bzw. deren Stellvertreter.
Die Gemeinde Birmenstorf verfügt über keine offizielle Bibliothek. Wobei das Kath. Pfarramt, Pfarrhaus, Birmenstorf, über eine Vielfalt von Büchern besitzt, welche ausgeliehen werden können. Bei Fragen, wenden Sie sich an Kath. Pfarramt 056 225 11 20 oder Frau Monika Maurer 056 225 14 44
Die Entfernung von Bienennestern kann eine heikle Angelegenheit sein. Es aber wichtig, dass Sie sich an einen Experten wenden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Indem Sie gut informiert sind und die richtigen Schutzmassnahmen treffen, können Sie dazu beitragen, dass das Problem sicher und effektiv gelöst wird.
Wenden Sie sich an einen privaten Schädlingsbekämpfer.
Beratungsstelle für alle Menschen, die Unterstützung auf ihrem Lebensweg in Anspruch nehmen möchten.
- Beratung
- Therapie
- Mediation
IEB - Interkonfessionelle
Eheberatungsstelle Baden
Zürcherstrasse 27
5400 Baden
Tel. 056 222 44 80
kontakt(at)ieb-baden.ch
www.ieb-baden.ch
Voraussetzungen für Ausländer:
10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist
Der Familienausweis ersetzt per 01.07.2004 das bisherige Familienbüchlein. Er gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Er wird anlässlich der Ziviltrauung vom Zivilstandsamt des Trauungsortes ausgestellt. Für Schweizer Bürger kann er auch zu jedem anderen Zeitpunkt vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt werden. Der Familienausweis oder das Familienbüchlein ist der Einwohnerkontrolle bei der Anmeldung vorzuweisen. Bei Geburten ist er dem Spital abzugeben, damit es nachgetragen werden kann. Das Familienbüchlein kann weiterhin vom Zivilstandsamt nachgetragen werden.
Der Familienschein gibt verbindlich Auskunft über die Personalien von Schweizer Personen, insbesondere auch über Mitglieder der Familie. Der Familienschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Er wird meist für die Ermittlung der gesetzlichen Erben verwendet; er kann aber auch für die Eheschliessung angefordert werden.
mehr Infos - hier
Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei dem Gemeinderat ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindekanzlei Birmenstorf abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Tel. 056 201 40 65).
easyfind (digitales Fundbüro)
Die Geburt im Spital wird dem Zivilstandsamt direkt durch die Spitalverwaltung gemeldet. Schweizer Staatsangehörige haben daher beim Eintritt in Spital oder Klinik der Patientenadministration folgende Dokumente abzugeben:
Ledige Mütter
Personenstandsausweis (Erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes) Wohnsitzbestätigung und Identitätsnachweis (Pass, Identitätskarte) Anerkennungsschein (wenn das Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)
Verheiratete Mütter
Familienschein (Erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes) Wohnsitzbestätigung
Dokumente für ausländische Staatsangehörige
Ledige Mütter
Geburtsschein mit vollständigen Elternnamen Wohnsitzbestätigung Pass und Ausländerausweis Ledigkeitsbescheinigung Anerkennungsschein (wenn das Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)
Verheiratete Mütter
Familienbüchlein oder Heiratsurkunde Wohnsitzbestätigung von Mutter und Vater Pässe und Ausländerausweis von Mutter und Vater
Geschiedene oder verwitwete Mütter Eheschein und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraftsdatum) oder Todesschein des Ehegatten Wohnsitzbestätigung Pass und Ausländerausweis
Geburt, Bestellung Vornamensbüchlein
Nach telefonischer Vereinbarung mit der Gemeindekanzlei Tel. 056 / 201 40 65 oder per E-Mail zu vereinbaren oder Tel. 056 210 13 70 (privat).
Seit 1. August 2005 sind für den Bezug von Chemikalien keine Giftscheine der Giftklasse 2 mehr erforderlich.
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40
Kynologische Veranstaltungen und Ausbildungsangebote www.kvak.ch
Jährlich Anfang Mai wird die Hundetaxe fällig. Die Höhe der Taxe beträgt CHF 120.00 pro Jahr und Hund. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Abteilung Finanzen Meldung zu erstatten.
Persönlich bei Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Neueres Passfoto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform, Mund geschlossen) und alte Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige der Kantonspolizei mitzubringen.
Gebühren:
bis 18. Altersjahr: CHF 30.00 zuzüglich Porto CHF 5.--
Erwachsene: CHF 65.00 zuzüglich Porto Fr. 5.--
Gültigkeit der ID: 10 Jahre (Erwachsene)
5 Jahre (Kinder bis 18 Jahre)
Ausstellungsdauer: ca. 10 Tage
Graugut jeweils dienstags
Bitte Abfallsäcke jeweils vor 7 Uhr morgens bereitstellten
Kehrichtsäcke - Gebühren / Verkaufsstellen
17 Liter - Rolle à 10 Säcke CHF 13.00
35 Liter - Rolle à 10 Säcke CHF 22.50
60 Liter - Rolle à 10 Säcke CHF 33.50
110 Liter - Rolle à 10 Säcke CHF 66.40
Containerplombe CHF 38.50
Verkaufsstellen:
Volg / Bäckerei Lehmann / Metzgerei Schmid / Chäsegge
Detaillierte Informationen rund um das Entsorgungswesen
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei.
Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei
Aufgrund der Steuerzahlen wurden Personen ermittelt, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsformular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten def. Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle SVA einzureichen.
Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopie Bewerbung machen)
Kündigungsfrist, Konkrete Anfrage an das Arbeitsamt
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Kosten: CHF 20.00
Leumundszeugnis online bestellen
Die Mietschlichtungsbehörde versucht bei Streitigkeiten über die Miete bei den Streitparteien eine Einigung zu finden. Falls Sie eine Frage im Mietwesen haben, können Sie diese in einem Mail an das zuständige Bezirksamt formulieren
Mietwesen/Mietschlichtungsbehörde
Pikettdienst / Verhalten bei einem Wasserleitungsbruch
Bei Störungen im Wasserversorgungsnetz der Technischen Betriebe Birmenstorf steht Ihnen während 365 Tagen à 24 h folgender Pikettdienst zur Verfügung:
Pikettdienst - Wasserversorgung | 056 200 94 00 (Pikettdienst durch |
- Stellen Sie Fliessgeräusche oder Wassereinbruch im Keller fest?
- Quillt Wasser aus dem Boden oder dem Strassenbelag?
dann rufen Sie uns an, wir sind Ihnen dankbar.
Tropfende Hahnen und Spülkästen sind - in Ihrem Interesse - rasch reparieren zu lassen.
Bei Wasseraustritt im Hausinnern ist der Abstellhahnen im Keller oder Untergeschoss zu schliessen (Hauswart verständigen) und sofort ein Fachgeschäft mit der Reparatur zu beauftragen.
Die Zeitschrift "Rundschau" ist das Publikationsorgan der Gemeinde Birmenstorf. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
Mit jobs.ch macht die Stellensuche wieder Freude und Bewerbungstipps helfen Ihnen, Ihren Traumjob zu bekommen.
Jobsuche? Jobbörse Schweiz / Jobs bei Monster / Jooble / neuvoo / jobagent
Folgende Abzüge sind für das Jahr 2024 möglich:
- Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal CHF 7'056.00.
-
Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 35'280.00..
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) kann ab dem 24. Februar 2010 bei der zuständigen austellenden Behörde (Passamt Aarau) beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass ist unerlässlich.Die Gebühren sind neu wie folgt festgelegt:
Pass Erwachsene CHF 145.00 inkl. Porto
Pass Kinder CHF 65.00 inkl. Porto
Kombiangebot Erwachsene CHF 158.00 inkl. Porto
Kombiangebot Minderjährige CHF 78.00 inkl. Porto
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der Newsletter der SVA Aargau informiert Sie regelmässig über:
- Anmeldung und Fristen der Prämienverbilligung
- Mutter- und Vaterschaftsentschädigung und die Familienzulagen
- Wichtiges zur Altersvorsorge und Pensionierung
- Ergänzungsleistungen
- Unterstützungsangebote der IV
Jetzt abonnieren: www.sva-ag.ch/newsletter
Freie Stellen sind nicht dem Gemeindearbeitsamt, sondern dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV Brugg (Tel. 056 460 90 40) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.
Konkrete Anfrage an das RAV Brugg
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig
Steuerinkasso, weitere Fragen
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Einführung von kostendeckenden Mahngebühren im Steuerbereich beschlossen. In anderen Kantonen bewegt sich die Gebührenhöhe in einem ähnlichen Rahmen.
Die Gesetzesänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern, die Grundstückgewinnsteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Nach- und Strafsteuern. Bei den direkten Bundessteuern, bei juristischen Personen sowie bei den Quellensteuern erfolgt die Einführung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Mahngebühren wurden vom Regierungsrat wie folgt festgelegt:
• Gebühren bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung
(Art. 65a Verordnung zum Steuergesetz):
– 1. Mahnung 35 Franken
– 2. Mahnung 50 Franken
• Gebühren bei verspäteter Bezahlung der Steuerrechnung / Verzugszinsrechnung
(Art. 77a Verordnung zum Steuergesetz):
– Mahnung 35 Franken
– Betreibung 100 Franken
- Unselbständig Erwerbende, Rentner, Schüler etc. bis 31. März
- Selbständig Erwerbende, Aktionäre von Familiengesellschaften bis 30. Juni
Frist zur Einreichung Steuererklärung, konkrete Anfrage
In Ihrem Steuerkonto haben Sie jederzeit Überblick über Ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr.
mehr Infos hier klicken / Anleitung / Registrierung
Im Steuerkonto stehen Ihnen verschiedene Ansichten und Funktionalitäten zur Verfügung, die Sie beim Erledigen Ihrer Steuerangelegenheiten (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern) unterstützen. Die wichtigsten Ansichten und Funktionalitäten sind:
- Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern sowie die Steuern der vergangenen Steuerjahre, sofern Sie im Kanton Aargau steuerpflichtig waren
- Detaillierte Informationen zu jeder Steuerrechnung, einschliesslich Saldo, Zahlungsstatus, Veranlagungsstand, Fälligkeit, Buchungen usw.
- Einsehbarkeit aller Transaktionen pro Steuerrechnung
- Zahlungsinformationen mit QR-Code zur einfachen Zahlung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer
- Aufrufen von verwandten Serviceleistungen wie Bestätigung über bezahlte Steuern, Beantragung von Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern und vieles mehr
Die Schweizerische Tiermeldezentrale hilft suchen und finden. Vermisstmeldungen, Tier-Notrufzentrale, Tier-Kompetenzzentrum: 24h Telefon 0900 357 357
STMZ Mitglieder 0900 357 358 oder www.stmz.ch / Fundmeldungen 24h 0848 357 358
Die Gemeindekanzlei des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei (Tel. 056 201 40 65) anzuzeigen. Die Gemeindekanzlei ist besorgt für die Einsargung, den Transport und die Beisetzung. Sie organisiert auch eine allfällige Kremation. Die ärztliche Todesbescheinigung (Original) und - soweit vorhanden - das Familienbüchlein sind zur Bespechung am nächsten Werktag mitzubringen. Bei Todesfällen an Wochenenden ist die Gemeindekanzlei erreichbar auch unter Telefon 056 201 40 69.
Ohne Voranmeldung können Sie sich im persönlichen Gespräch in der Rechtsauskunftsstelle (Aargauischer Anwaltsverband) beraten lassen. In der Regel stehen dafür 15 bis 30 Minuten zur Verfügung.
Die unentgeltliche Rechtsauskünfte findet jeweils dienstags von 12.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen Schulferien) statt.
Stadthaus Baden Rathausgasse 1, 5400 Baden, Sitzungszimmer Steuern (2. Stock)
Der Regionale Sozialdienst Baden berät und unterstützt Bewohnerinnen und Bewohner von Birmenstorf bei finanziellen, persönlichen und familiären Problemen.
Die Beratung ist für Ratsuchende kostenlos, da die Gemeinde Birmenstorf dem Regionalen Sozialdienst Baden angeschlossen ist.
Die Ratsuchenden können sich bei persönlichen Krisen, bei Konflikten in Partnerschaft und Familie, bei Trennungen oder Scheidungen, bei Erziehungsproblemen, finanziellen Schwierigkeiten etc. an den Regionalen Sozialdienst wenden.
Mit verschiedenen ausgebildeten Sozialarbeitenden verfügt dier Regionale Sozialdienst über erfahrene und kompetente Mitarbeitende. Verschwiegenheit ist höchstes Gebot (Amtsgeheimnis).
Der Regionale Sozialdienst beindet sich:
STADT BADEN
Im Graben 2
5400 Baden
Tel. 056 200 82 60
soziale.dienste@baden.ch
Öffnungszeiten / Erreichbarkeit
zusätzlich Beratungsangebot der Regionalen Sozialdienste Baden
für Bürgerinnen und Bürger von Baden, Turgi, Bergdietikon und Birmenstorf.
Jeden Freitag von 12 bis 14 Uhr.
Auffunde von Fahrrädern und Motorfahrrädern können bei der Stadtpolizei Baden (Tel. 056 200 82 40) gemeldet werden
Velo-/Mofa-Fund, weitere Fragen
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (CHF 30‘000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen.
Visum, noch Fragen?
Gesuchsformulare für den Waffenerwerbsschein sind bei der Stadtpolizei Baden zu beziehen und beim Aarg. Polizeikommando einzureichen.
Waffenerwerbsschein, weitere Fragen
Wasserhärte 36 ° fH
weitere Infos unter:
https://wasserhaerteschweiz.ch/
https://wasserhaerteschweiz.ch/kalkgehalt/5413-birmenstorf-ag
Die Entfernung von Wespennestern kann eine heikle Angelegenheit sein. Es aber wichtig, dass Sie sich an einen Experten wenden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Indem Sie gut informiert sind und die richtigen Schutzmassnahmen treffen, können Sie dazu beitragen, dass das Problem sicher und effektiv gelöst wird.
Wenden Sie sich an einen privaten Schädlingsbekämpfer.
Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt, und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Der Regierungsrat legt die Zinssätze für jedes Kalenderjahr fest.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub resp. um Ratenzahlungen zu stellen. Die Angaben im Gesuch müssen zwingend mit Belegen nachgewiesen werden (aktuelle Lohnabrechnung, Mietvertrag Wohnung, Krankenkassenpolice, Leasingvertrag, Nachweis von Schuldenrückzahlungen etc.). Ohne die entsprechenden Belege kann das Gesuch nicht geprüft werden. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen. Beim Zuzug müssen Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis und allenfalls das Familienbüchlein sowie den Mietvertrag, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, den Mietvertrag. Beim Wegzug/Umzug haben CH-Bürger die Meldebestätigung vorzuweisen / Ausländer den Ausländerausweis. Bei Abmeldungen haben Schweizer die Meldebestätigung abzugeben; Ausländer haben mit dem Ausländerausweis vorzusprechen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
Umzug online melden - hier klicken e-Umzug