KESR – KESB – KESD ?
Seit dem 1. Januar 2013 wurde in der ganzen Schweiz das Vormundschaftsrecht angepasst und dafür das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft gesetzt. Dadurch wurden auch sämtliche Vormundschaftsbehörden durch eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst. Im Kanton Aargau gibt es damit 11 Familiengerichte an den jeweiligen Bezirksgerichten. Ebenso wurde durch diese Gesetzesänderung die Amtsvormundschaft durch den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden (KESD Bezirk Baden) ersetzt.
Menschen können aus den verschiedensten Gründen nicht in der Lage sein, selbständig für ihr eigenes Wohl zu sorgen. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat das Ziel, dass diese Menschen die notwendige Unterstützung erhalten. Wo einer Person die Fähigkeit zu selbständigem Handeln und Entscheiden fehlt, kann die KESB eine behördliche Massnahme errichten. Diese Unterstützung kann durch einen Berufsbeiständin, einen Berufsbeistand der KESD Bezirk Baden erfolgen. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände üben ihr Amt weitgehend selbständig aus und tragen dafür auch die Verantwortung.
Mehr Infos über Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
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Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst befindet sich im Zentrum der Stadt Baden, Gstühlplatz 2.
Telefon | 056 204 30 50 |
info(at)kesdbaden.ch | |
www.kesdbaden.ch |
Links zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
Kant. Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB)
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern